Veränderliche Werte im ASVG für 2024

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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Geringfügigkeitsgrenze

  • monatlich: € 518,44
  • Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66

Höchstbeitragsgrundlage

  • täglich: € 202,00
  • monatlich: € 6.060,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00

Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Werte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 27. November 2023

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Erscheinungsdatum:

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